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KMU-Praxisinformation | Entsendung von Arbeitnehmenden | 2019

Max Muster ist bei der Rollet GmbH in Basel angestellt. Nun soll er bei einer Tochtergesellschaft in Stuttgart ein IT-Projekt leiten und arbeitet deshalb wochenweise vor Ort in Stuttgart. Was muss beachtet werden, damit bei dieser Entsendung alles richtig läuft?

Wenn ein Arbeitnehmender mit Schweizer oder EU-Staatsangehörigkeit von seinem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz beauftragt wird, für ein Konzernunternehmen in einem EU-Mitgliedstaat* über einen befristeten Zeitraum eine Arbeitsleistung zu erbringen, so spricht man von Entsendung. Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis des Entsendeten bestehen bleibt und die Leistung auf Rechnung des entsendenden Unternehmens ausgeführt wird. Hierfür wird ein Entsendungsvertrag als Ergänzung zum Arbeitsvertrag erstellt.
* für Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien gelten andere Vorschriften

Mit der Entsendung wird auch die Unterstellungspflicht der Sozialversicherung geregelt. Während im Normalfall Arbeitnehmende am Erwerbsort sozialversicherungspflichtig sind, gelten bei der Entsendung während der Entsendungsdauer alle Rechte und Pflichten der Sozialversicherungen des Ursprungslandes weiter. Wenn Arbeitnehmende entsandt werden sollen, ist beim zuständigen Amt des Entsendungsstaates (in der Schweiz bei der zuständigen Ausgleichskasse) ein A1 Formular zu beantragen. Damit wird bescheinigt, dass die Entsendungsvoraussetzungen erfüllt sind und somit die Sozialversicherungspflicht des Herkunftslandes gilt. Sozialversicherungsrechtlich wird jede geschäftliche Auslandreise, sei es auch nur für eine einstündige Sitzung, als Entsendung angesehen und es ist ein A1 Formular zu beantragen. Wer diese Bestätigung nicht vorweisen kann, muss mit hohen Bussen rechnen. Arbeitnehmende, welche regelmässig für einen Schweizer Arbeitgeber in verschiedenen EU-Mitgliederstaaten tätig sind, können das Formular für Mehrfachtätigkeit beantragen. Die Bescheinigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.

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Hinweis: Diese Publikation will einen Überblick vermitteln, enthält Informationen allgemeiner Art und gilt nicht als individuelle Abklärung. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen.