Newsarchiv

 

KMU-Praxisinformation | Anpassung der Beitragssätze AHV/IV/EO ab 1. Januar 2020

Als Folge der Annahme der AHV-Steuervorlage (STAF) vom 19. Mai 2019 steigen per 1. Januar 2020 die Beiträge für die AHV/IV/EO. Sie finden die wichtigsten Änderungen in der Folge kurz zusammengefasst.

Was ändert sich?

Der Satz für die AHV/IV/EO-Beiträge pro unselbständig Erwerbstätigen (je hälftig Arbeitnehmer / Arbeitgeber) steigt von 10.25% auf 10.55%. Somit liegt der Abzug pro Vertragspartner neu bei 5.275 %.

Für Selbständigerwerbende erhöht sich der Mindestbeitragssatz von 5.196% auf 5.344%, der Maximalbeitragssatz steigt von 9.65% auf 9.95%.

Der AHV/IV/EO Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu CHF 496 p.a., der Höchstbeitrag entspricht dem 50-fachen und liegt somit bei CHF 24'800.

Neu gilt bei der freiwilligen AHV/IV ein Mindestbeitrag von CHF 950, der Höchstbeitrag ist CHF 23'750.