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KMU-Praxisinformation | Anpassungen im Steuergesetz für natürliche Personen Kanton Basel-Landschaft

Ab dem 1. Januar 2020 treten verschiedene gesetzliche Bestimmungen über die Staats- und Gemeindesteuern in Kraft. Der Kanton setzt damit die zwingenden Bestimmungen des Bundes um, die die steuerliche Abzugsfähigkeit für Liegenschaftsunterhalt im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 gutheissen.

& Was ist neu?

  •  Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sind abzugsfähig:
    Unter Rückbaukosten werden Kosten der Demontage (Lüftungs-, und Heizungsinstallationen, Sanitär- und Elektroanlagen), Kosten des Abbruchs (Abbruchkosten des vorbestehenden Gebäudes), Kosten des Abtransports (örtliche Verschiebung des Bauabfalls) und Kosten der Entsorgung (Beseitigung Bauabfalls) verstanden. Diese Kosten sind nur abziehbar, wenn die steuerpflichtige Person auch den Ersatzbau selber realisiert. Dagegen sind Rodungsarbeiten, Geländeverschiebungen, Planierungsarbeiten, Aushubarbeiten sowie die Altlastensanierung des Bodens nicht zum Abzug zugelassen. Der Ersatzneubau ist typischerweise in einer Zeitspanne von zwei Jahren zu realisieren.
  • Investitionen fürs Energiesparen und Umweltschutz werden zum Abzug zugelassen:
    Werden die Kosten im Rahmen der tatsächlichen Kosten geltend gemacht, müssen auch die übrigen Liegenschaftskosten effektiv deklariert werden. Als Folge davon entfällt der Pauschalabzug für die betroffene Liegenschaft in der entsprechenden Steuerperiode.
  • Aufwandüberschüsse können auf zwei Folgeperioden übertragen werden:

Die Übertragungsmöglichkeit ist auf energiesparende und umweltschonende Investitionen sowie Rückbaukosten beschränkt. Ein Aufwandsüberschuss entsteht erst, wenn das gesamte Reineinkommen der betreffenden Steuerperiode vollständig mit den erwähnten Aufwendungen verrechnet wurde.

Die Umsetzung dieser Bestimmungen ist für alle Kantone zwingend, weshalb auch in den restlichen Schweizer Steuergesetzen bzw. Steuerverordnungen die obgenannten Kosten zum Abzug zugelassen sind.

 

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Hinweis: Diese Publikation will einen Überblick vermitteln, enthält Informationen allgemeiner Art und gilt nicht als individuelle Abklärung. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen.