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EXPERT INFO | Ausgabe 2 | 2022

Erhöhung Abzüge Drittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer | sozialversicherungstechnische Aspekte bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses | revidiertes Aktienrecht | Gerichtsurteil zu Kurzarbeitsentschädigungen

Ab Steuerjahr 2023 können neu bei der direkten Bundessteuer bis zu CHF 25'000 für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden, was Familien steuerlich entlasten soll.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Arbeitslosenkassen bei Mitarbeitenden im Monatslohn auch Ferien- und Feiertage bei der Kurzarbeitsentschädigung berücksichtigen müssen. Unternehmen können die erhaltenen Kurzarbeitsentschädigungen durch die Arbeitslosenkassen überprüfen lassen, da diese allenfalls zu tief ausgefallen sind. 

Mit der EXPERT INFO (Download) bringen wir Ihnen wichtige aktuelle Themen näher.